NRW-Förderrichtlinie Emissionsarme Mobilität

Unternehmen, Kommunen

Das Land NRW fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern.

Voraussetzungen:

  • eine Nutzlast von mindestens 70 kg ohne Fahrer*in
  • ein verlängerter Radstand oder eine feste Transportvorrichtung


Fördermittel E-Lastenrad  
Unternehmen
20 %, max. 1.000 Euro
Kommunen
40 %, max. 2.000 Euro
Förderung Lastenrad ohne Motor
 
Festbetrag 500 Euro
Hier findest du alle Infos zur Förderung und die Links zu den Förderanträgen.